FAQ - Häufig gestellte Fragen
Versand & Lieferung
Wir versenden dein neues E-Bike oder Fahrradzubehör sicher und zuverlässig innerhalb Deutschlands.
Unsere Versandkosten sind transparent und abhängig von der Produktkategorie:
- Zubehörartikel: Versandpauschale 6,10 €*
- E-Bikes und Fahrräder: Versandpauschale 37,00 €*
- E-Lastenräder: Versandpauschale 150,00 €*
Alle E-Bikes werden vor dem Versand in unserer Fachwerkstatt geprüft, fahrbereit vorbereitet und sorgfältig verpackt, damit sie sicher bei Dir ankommen.
*Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher MwSt. und gelten für den Versand innerhalb Deutschlands.
In der Regel beträgt die Lieferzeit für E-Bikes 6–8 Werktage nach Zahlungseingang. Bei individuellen Konfigurationen oder Saisonspitzen kann es vereinzelt etwas länger dauern. Den aktuellen Lieferstatus erhältst du per E-Mail, sobald dein E-Bike versendet wurde.
Für den sicheren E-Bike Versand wird dein Fahrrad transportsicher verpackt und von einer zuverlässigen Spedition ausgeliefert:
- Pedale werden abgeschraubt
- Der Lenker wird quergestellt und leicht verdreht
- Bei bestimmten Modellen werden Bremsgriffe, der Shifter (Schalthebel) und/oder Displayhalterungen verdreht bzw. nicht montiert, um Transportschäden zu vermeiden
Nach der Lieferung kannst du dein E-Bike mit wenigen Handgriffen wieder fahrbereit machen – eine einfache Montageanleitung liegt selbstverständlich bei.
💚 Der Umwelt zuliebe verwenden wir für den Versand unserer E-Bikes Kartonagen und Verpackungsmaterialien von anderen Herstellern oder Fahrrädern wieder.
So vermeiden wir unnötigen Abfall und leisten einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit im Versandprozess.
Wir bitten um dein Verständnis, dass diese kleinen Anpassungen notwendig sind, um dein E-Bike bestmöglich zu schützen und eine sichere Lieferung innerhalb Deutschlands zu gewährleisten.
Ja. Zubehör, Helme, Schlösser oder Ersatzteile werden meist mit DHL verschickt und sind in der Regel innerhalb von 2–4 Werktagen bei dir.
Ja, natürlich! Du kannst dein neues E-Bike in unserem Fachgeschäft in Grevenbroich, Kölner Str. 62 abholen. Wir beraten dich vor Ort, nehmen die individuelle Einstellung vor und geben dir eine kurze Einweisung.
Der Versand von E-Bikes erfolgt aktuell nur innerhalb Deutschlands. Zubehörartikel können in Einzelfällen auch ins europäische Ausland versendet werden – bitte kontaktiere uns hierzu vor deiner Bestellung.
Nach dem Versand erhältst du eine Sendungsnummer oder Speditionsbenachrichtigung per E-Mail. Bei Speditionslieferungen wird der Liefertermin telefonisch oder per E-Mail abgestimmt.
Wichtig: Bitte achte darauf, dass du bei deiner Bestellung eine korrekte und erreichbare Handynummer angibst.
Nur so kann die Spedition dich bei Rückfragen oder zur Terminvereinbarung zuverlässig erreichen – das garantiert eine schnelle und problemlose Lieferung deines E-Bikes.
Bitte prüfe die Verpackung und das E-Bike direkt bei der Annahme. Sollte etwas beschädigt sein, vermerke den Schaden sofort beim Zusteller und kontaktiere uns umgehend per E-Mail mit Fotos. So können wir den Schaden schnellstmöglich klären.
Bei Speditionsversand ist das in der Regel möglich. Der Spediteur meldet sich zur Terminabsprache. Wenn du spezielle Wünsche hast (z. B. Lieferung an einem bestimmten Tag), teile uns das bitte bei deiner Bestellung mit.
Nach der Freigabe durch deinen Leasinganbieter vereinbaren wir mit dir den Liefer- oder Abholtermin.
Bei Abholung erhältst du dein E-Bike fahrfertig montiert, komplett geprüft und optimal eingestellt – damit du sofort starten kannst.
Solltest du dich für den Versand entscheiden, wird dein E-Bike transportsicher verpackt und von einer zuverlässigen Spedition ausgeliefert:
- Die Pedale werden abgeschraubt
- Der Lenker wird quergestellt und leicht verdreht
- Bei bestimmten Modellen werden Bremsgriffe, Shifter (Schalthebel) und/oder Displayhalterungen verdreht bzw. nicht montiert, um Transportschäden zu vermeiden
Nach der Lieferung kannst du dein E-Bike mit wenigen Handgriffen wieder fahrbereit machen – eine einfache Montageanleitung liegt selbstverständlich bei.
💚 Der Umwelt zuliebe verwenden wir für den Versand unserer E-Bikes Kartonagen und Verpackungsmaterialien von anderen Herstellern oder Fahrrädern wieder.
So vermeiden wir unnötigen Abfall und leisten einen aktiven Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit im Versandprozess.
Wir bitten um dein Verständnis, dass diese kleinen Anpassungen notwendig sind, um dein E-Bike bestmöglich zu schützen und eine sichere Lieferung innerhalb Deutschlands zu gewährleisten.
Rücksendung & Erstattung
Ja, du hast das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt deines online bestellten E-Bikes.
Innerhalb dieser Frist kannst du den Kauf ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Um dein Widerrufsrecht auszuüben, sende uns bitte eine schriftliche Mitteilung per
E-Mail an info@fahrrad-kraus.de oder
Brief an unsere Geschäftsadresse.
Eine detaillierte Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular findest du auf unserer Website.
💡 Tipp: Auch wenn du keinen Grund angeben musst, freuen wir uns über Feedback – so können wir unseren Service verbessern.
Du kannst dein online bestelltes E-Bike innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt persönlich zurückgeben.
Bitte beachte, dass die Rücksendung auf eigene Kosten erfolgt.
Voraussetzungen für die Rückgabe:
Damit wir dein E-Bike problemlos zurücknehmen können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
✔ Originalverpackung (Karton des E-Bikes) ist vorhanden
✔ E-Bike ist sauber, unbeschädigt und vollständig
✔ Zubehör vollständig (Akku & Ladegerät, 2 Schlüssel für Ringschloss/Batterieschloss)
✔ Maximal 5 km gefahren
Rücksendungen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können wir leider nicht akzeptieren.
Nein, die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer.
Bitte beachte, dass wir keine kostenlosen Retourenlabels anbieten.
Bei E-Bikes ist eine Abholung durch eine Spedition möglich (siehe unten).
Die Kosten richten sich nach Entfernung und Gewicht und werden im Rahmen des Rücksendeprozesses abgestimmt.
Bevor du dein E-Bike zurückschickst, kontaktiere uns bitte vorab per Telefon oder E-Mail an
info@fahrrad-kraus.de mit folgenden Angaben:
✔ Name & Anschrift
✔ Rechnungsnummer oder Bestellnummer
✔ Rückgabegrund (optional, hilft uns zur Verbesserung)
Wir koordinieren dann mit dir den Ablauf und ggf. eine Speditionsabholung.
Ja! Wir bieten einen Rückholservice per Spedition an.
1. Wir vereinbaren mit dir einen passenden Abholtermin (Mo–Fr zwischen 9 und 17 Uhr).
2. Bitte plane für den Abholtag ein Zeitfenster von ca. 4 Stunden ein.
3. Füge der Sendung bitte das ausgefüllte Retourenformular bei, damit wir deine Rücksendung korrekt zuordnen können.
Wir bitten dich, vor dem Verpacken Fotos deines E-Bikes zu machen.
Diese Dokumentation schützt dich, falls es beim Rücktransport zu Beschädigungen kommt, und hilft uns, eventuelle Transportschäden schneller zu klären.
Sobald dein E-Bike bei uns eingetroffen und geprüft wurde, erfolgt die Rückerstattung:
- Rückzahlung innerhalb weniger Tage, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rücksendung.
- Die Erstattung erfolgt auf demselben Weg, wie du bezahlt hast (z. B. PayPal, Kreditkarte, Überweisung).
- Bei vollständiger und unbeschädigter Rückgabe erstatten wir den gesamten Kaufbetrag.
- Wenn das E-Bike Gebrauchsspuren oder fehlendes Zubehör aufweist, behalten wir uns vor, einen angemessenen Abzug vorzunehmen.
Liegt ein technischer Defekt oder Transportschaden vor, kontaktiere bitte sofort unseren Kundenservice.
Für berechtigte Reklamationen übernehmen wir selbstverständlich die Rücksendekosten oder organisieren eine Abholung auf unsere Kosten.
Zahlung
Du kannst bei uns aus mehreren sicheren Zahlungsarten wählen:
- Barzahlung (bei Abholung) – Zahle dein E-Bike direkt bei der Abholung in unserem Geschäft.
- EC-Zahlung (bei Abholung) – Einfach und sicher per Girocard/EC-Karte vor Ort.
- Vorkasse (per Überweisung) – Du überweist den Rechnungsbetrag im Voraus auf unser Konto:
Empfänger: Gebr. Kraus Bike & More Möhlmeyer GmbH & Co. KG
Bank: Sparkasse Neuss
IBAN: DE43 3055 0000 0000 0740 738
Verwendungszweck: Bestell- oder Rechnungsnummer
Nach Zahlungseingang wird dein E-Bike umgehend für den Versand vorbereitet.
Bitte beachte, dass der Zahlungseingang je nach Bank 1–2 Werktage dauern kann.
- Kreditkarte (VISA, Mastercard) – Schnell und sicher per Kreditkartenzahlung. Der Betrag wird nach Bestellabschluss automatisch abgebucht.
- PayPal – Bezahle bequem über dein PayPal-Konto; der Zahlungseingang erfolgt sofort.
- Klarna (Rechnungskauf) – Erhalte dein E-Bike sofort, zahle aber erst nach Erhalt der Ware. Die Zahlungsabwicklung erfolgt direkt über Klarna (Bonitätsprüfung vorbehalten).
- Apple Pay – Einfach über dein Apple-Gerät mit Face ID oder Touch ID zahlen.
- Arbeitgeber-Leasing (Jobrad, BusinessBike u. a.) –
Wir unterstützen dich gerne bei der Abwicklung deines Dienstradleasings.
Nimm hierzu einfach Kontakt zu uns auf, um die Leasing-Unterlagen abzustimmen.
Kreditkarte / Apple Pay / PayPal: sofort nach Bestellabschluss.
Vorkasse: nach Eingang deiner Überweisung auf unser Konto (Bearbeitung nach Geldeingang).
Klarna Rechnungskauf: nach Lieferung der Ware gemäß Klarna-Zahlungsziel.
Bar / EC-Zahlung: bei Abholung vor Ort.
Ja – deine Zahlung ist bei uns maximal geschützt.
Unser Online-Shop verwendet eine SSL-verschlüsselte Verbindung, und alle Zahlungen werden über zertifizierte Zahlungsdienstleister (z. B. PayPal, Klarna, Shopify Payments) abgewickelt.
- Keine Speicherung sensibler Zahlungsdaten auf unseren Servern
- 3D-Secure-Verfahren bei Kreditkarten (Visa Secure, Mastercard Identity Check)
- Datenschutzkonform gemäß DSGVO und PCI-DSS-Standard
Nein. Für keine der angebotenen Zahlungsarten berechnen wir zusätzliche Gebühren.
Es gilt immer der im Checkout angezeigte Preis.
Sollte deine Zahlung nicht erfolgreich sein (z. B. Karte abgelehnt, falsche Angaben o. Ä.):
- Du erhältst eine Fehlermeldung im Checkout oder per E-Mail.
- Wähle einfach eine alternative Zahlungsmethode (z. B. PayPal oder Vorkasse).
- Falls du Unterstützung benötigst, hilft dir unser Kundenservice gerne weiter:
info@fahrrad-kraus.de
Nachträglich kann die Zahlungsart aus technischen Gründen meist nicht geändert werden.
Wenn du die Zahlung anpassen möchtest, kontaktiere uns bitte schnellstmöglich – in vielen Fällen können wir eine Stornierung und Neubestellung veranlassen.
- Die Rückerstattung erfolgt auf demselben Weg, wie du ursprünglich bezahlt hast.
- Nach Erhalt und Prüfung deiner Retoure wird der Betrag innerhalb weniger Tage, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen, gutgeschrieben.
Beispiel:
PayPal → Rückerstattung direkt auf dein PayPal-Konto
Kreditkarte → Gutschrift auf deine Kreditkartenabrechnung
Vorkasse → Überweisung auf dein ursprüngliches Konto
Ja! Fahrrad Kraus ist offizieller Partner vieler Leasinganbieter (z. B. Jobrad, BusinessBike, Lease a Bike).
Wenn dein Arbeitgeber ein Leasingmodell anbietet, unterstützen wir dich bei der Abwicklung – vom Angebot bis zur Vertragsfreigabe.
👉 Kontaktiere uns einfach, und wir übernehmen die Abstimmung mit deinem Leasingpartner.
Leasing
Beim E-Bike-Leasing über den Arbeitgeber schließt das Unternehmen mit einem Anbieter einen Rahmenvertrag ab. Der Arbeitnehmer wählt ein E-Bike (oder Fahrrad) aus, das dann über diesen Vertrag vom Arbeitgeber geleast und dem Arbeitnehmer zur Nutzung überlassen wird. In vielen Fällen erfolgt eine Gehaltsumwandlung („Entgeltumwandlung“): Ein Teil des Bruttogehalts wird gegen das Dienstrad gewandelt, wodurch sich Steuer- und Sozialabgaben reduzieren.
Für Arbeitnehmer kann das Leasing-Modell steuerlich sehr attraktiv sein:
- Bei Überlassung als Gehaltsplus (also zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn) ist die private Nutzung des E-Bikes in der Regel steuerfrei (bei Bikes, die kein Kraftfahrzeug sind).
- Wird das E-Bike über eine Entgeltumwandlung bereitgestellt, gilt ein geldwerter Vorteil. Bei Fahrrädern und Pedelecs (< 25 km/h) beträgt dieser pauschal 0,25 % des Brutto-Listenpreises pro Monat.
Diese Reduktion von Brutto-Einkommen kann Netto-Kosten deutlich senken.
Antwort: Für Arbeitgeber ergeben sich folgende Vorteile:
- Mitarbeiterbindung: Das Angebot eines Dienstrads gilt als moderner Mitarbeiterbenefit.
- Image / Nachhaltigkeit: Förderung von umweltfreundlicher Mobilität.
- Geringer Aufwand / Kostenneutralität: Viele Anbieter ermöglichen das Leasing-Modell mit minimalem Verwaltungsaufwand und ohne direkte Kosten.
- Steuerliche Vorteile: Leasing- und Versicherungsraten können als Betriebsausgaben gelten.
Grundsätzlich können alle festangestellten Mitarbeitenden ein Dienstrad leasen, wenn der Arbeitgeber das Modell anbietet. Allerdings:
- Bei Minijobs oder sehr kurzer Beschäftigungsdauer kann das Modell schwieriger sein.
- Der Arbeitgeber kann Richtlinien festlegen, z. B. Anzahl Leasingräder pro Mitarbeiter, Mindestdauer der Beschäftigung etc.
Die übliche Laufzeit beträgt 36 Monate (also 3 Jahre). Kürzere Laufzeiten sind meist kaum möglich, da sich dies an Abschreibungsregeln orientiert.
Grundsätzlich kommen viele Fahrrad- oder E-Bike-Modelle infrage, z. B. City-E-Bikes, Trekking-E-Bikes, Mountain-E-Bikes. Entscheidend sind:
- Der Arbeitgeber und der Leasinganbieter legen Rahmenbedingungen (z. B. maximale Anschaffungskosten) fest.
- S-Pedelecs (unterstützt bis 45 km/h) gelten oft als Kleinkrafträder und haben spezielle gesetzliche Vorgaben – sie werden häufig vom klassischen Dienstradleasing ausgeschlossen.
Ja — in den meisten Fällen kann das Dienstrad sowohl beruflich als auch privat genutzt werden. Allerdings hängt es von der vertraglichen Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab, ob z. B. Angehörige oder andere Personen das Rad mitnutzen dürfen.
Wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen vor Ende der Laufzeit verlässt, gibt es mehrere Optionen – je nach vertraglicher Regelung:
- Vertragsübertragung auf den neuen Arbeitgeber möglich.
- Rückgabe des Fahrrads oder Übernahme durch den Arbeitnehmer gegen Ablöse.
- In manchen Fällen muss der Mitarbeiter oder Arbeitgeber die noch offenen Raten oder den Restwert übernehmen.
Wichtig: Bereits im Überlassungsvertrag sollten diese Fälle geregelt sein.
Ja – häufig gibt es nach Ablauf der Leasing-Laufzeit die Option, das E-Bike zum Restwert zu übernehmen. Der Restkaufpreis liegt typischerweise bei etwa 10 % bis 17 % des Erstanschaffungspreises, variiert aber je Anbieter.
Bei vielen Leasing-Modellen sind inkludiert oder verfügbar:
- Vollkaskoversicherung bzw. Rundum-Schutz (Diebstahl, Schäden)
- Wartung & Servicepakete
- Rückgabe- bzw. Austauschoptionen am Vertragsende
Der genaue Umfang hängt vom Anbieter ab.
Der Überlassungsvertrag sollte mindestens folgende Punkte regeln:
- Beschreibung des E-Bikes (Modell, Listenpreis)
- Leasingrate, Gehaltsumwandlung, Versicherungs- bzw. Servicekosten
- Nutzungsbedingungen (privat/beruflich), Nutzung durch Dritte
- Verhalten bei Kündigung, Elternzeit, Krankheit, Vertragsende
- Rückgabe bzw. Kaufoption am Ende der Laufzeit
Fehlende Klarheit kann später zu Problemen führen.
Durch die Entgeltumwandlung reduziert sich das Bruttogehalt, wodurch auch Sozialversicherungsbeiträge geringer ausfallen. Das kann theoretisch Auswirkungen auf späteren Rentenanspruch oder Arbeitslosenversicherung haben. Es empfiehlt sich, dies individuell zu prüfen.
Die Einsparung hängt von vielen Faktoren ab (Steuerklasse, Listenpreis des Bikes, Höhe des Gehalts, Sozialabgaben). In vielen Berechnungen wird von bis zu rund 40 % im Vergleich zum Direktkauf ausgegangen.
Mögliche Risiken sind:
- Vertragsbindung über Laufzeit (z. B. 36 Monate) – wenn man das Unternehmen verlässt, kann eine Rückgabe oder Ablöse fällig sein.
- Nicht jedes Bike-Modell eignet sich (z. B. S-Pedelecs ausgeschlossen).
- Wenn Details im Überlassungsvertrag fehlen – Haftung, Nutzung, Kostenübernahme
– So können z. B. Schäden durch Dritte oder Rückgabebedingungen zu zusätzlichem Aufwand führen.
Ja — sofern der Arbeitgeber dies zulässt. Einige Unternehmen erlauben pro Mitarbeitendem z. B. bis zu zwei Leasings. Der Arbeitgeber legt die Regelung innerhalb seiner Richtlinien fest.
Die Gehaltsumwandlung (Entgeltumwandlung) ist zentral: Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts, erhält dafür das E-Bike als Sachbezug. Dieser Umstand reduziert das steuer- und abgabenpflichtige Einkommen – und damit die Nettobelastung.
Ja – das geleaste E-Bike darf in der Regel auch für den Arbeitsweg genutzt werden. Zusätzlich kann die Entfernungspauschale (z. B. 30 Cent pro Kilometer) geltend gemacht werden, sofern die Bedingungen erfüllt sind.
Auch in diesen Fällen muss der Leasingvertrag weiterlaufen. Manche Anbieter bieten einen Ratenausfallschutz: z. B. übernimmt der Anbieter oder der Arbeitgeber die Raten für einen bestimmten Zeitraum bei Elternzeit oder längerer Krankheit. Wichtig: Diese Regelung muss vertraglich enthalten sein.
Das hängt vom Überlassungsvertrag ab. Manche Verträge erlauben die Nutzung durch Familienmitglieder, andere nicht. In jedem Fall ist Klarheit im Vertrag wichtig – z. B. wer haftet bei Schäden.
Bei der Auswahl und Implementierung sollte der Arbeitgeber folgende Punkte prüfen:
- Anbieter mit digitalem Portal, einfacher Administration, Mustervorlagen für Überlassungsverträge.
- Transparente Kostenstruktur: Leasingrate, Versicherung, Servicepakete
- Regelungen zur Rückgabe, Vertragsende, Mitarbeiterwechsel
- Kommunikation an Mitarbeitende (Info-Flyer, Webinare) damit das Benefit gut angenommen wird.
Rückrufservice
Wir möchten, dass du bestens informiert bist.
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