Die durch die StVZO vorgeschriebene Fahrradbeleuchtung ist ein weißer Frontscheinwerfer und ein
rotes Rücklicht mit dazugehörigen, farblich entsprechenden Reflektoren sowie zwei gelben
Reflektoren pro Rad in den Speichen. Jede weitere Beleuchtung, beispielsweise an Jacken, Hosen, Helm
oder Rucksack kann nach Belieben zusätzlich getragen werden, solange sie nicht blendet. Hierzu
eignen sich besonders LED-Strahler in ...