Unsere Partner für Arbeitgeber Leasing:
Ist dein Leasingpartner nicht bei uns aufgezählt? Kein Problem, schreib uns unter info@fahrrad-kraus.de. Wir nehmen mit deinem Leasingpartner Kontakt auf und erstellen zeitnah ein Angebot.
E-Bike Leasing FAQ
Wir beantworten alle deine Fragen zum Leasing.
Dienstrad-Leasing beschreibt eine vertraglich festgelegte und
zeitlich begrenzte Nutzung eines Fahrrades, E-Bike, Pedelecs und
S-Pedelecs. Für die Nutzung ist ein monatliches Entgelt (deine
Leasingrate) fällig. Die monatliche Dienstrad-Leasingrate wird im Rahmen
einer Gehaltsumwandlung mit dem Gehalt entrichtet.
Gehaltsumwandlung ist eine genauer eine Entgeltumwandlung. Hierbei
erklärt sich der Mitarbeiter bereit, eine bestimmte Summe des geregelten
Gehalts als Sachbezug (z. B. Dienstrad) über einen genauen Zeitraum (z.
B. Leasingdauer) zu erhalten. Kann ein Arbeitnehmer auch mehrere
Fahrräder / E-Bikes leasen? Ein Arbeitnehmer kann mehrere Fahrräder /
E-Bikes leasen, wenn der Arbeitgeber dies zulässt. Der Arbeitgeber teilt
es dem Leasing-Unternehmen mit und ihr Vertrag wir für 2 oder mehrere
E-Bikes oder Fahrräder freigeschaltet.
Du kannst zusätzlich zu deinem Dienstfahrzeug ein Dienstfahrrad oder Dienst-Pedelec leasen.
Dies wird im Überlassungsvertrag zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer festgehalten. Es ist zu beachten, dass der Arbeitnehmer
für etwaige durch Dritte verursachte Schäden haftet.
Kurz formuliert kannst du nach §8 Absatz 2 Satz 8 EstG das Fahrrad,
E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec in vollem Umfang privat nutzen.
Die 30 Cent/ Kilometer dürfen in der Steuererklärung weiterhin
geltend gemacht werden. Auch hier unterstützt dich der Gesetzgeber, so
dass du mit einem Leasingrad fahren können.
Unternehmen erreichen einen direkten Kostenvorteil. Durch die
Reduzierung der Sozialabgaben entsteht über 3 Jahre Leasing-Laufzeit
eine Ersparnis von oftmals 500 Euro je Angestellten oder Arbeiter.
Dieser Vorteil wird erwirtschaftet, ohne großen Verwaltungsaufwand.
Das liegt am sogenannten Dienstwagenprivileg für Pedelecs und
Fahrräder ab dem Jahr 2012. Diese Möglichkeit wurde 2019 für Fahrräder
sowie für E-Bikes deutlich aufgewertet und nochmals zum 1. Januar 2020
verbessert. Aktuell bedeutet es für den Arbeitnehmer, dass der geldwerte
Vorteil mit 0,25% des Brutto-Listenpreises versteuert werden muss. Wie
viel ein Mitarbeiter genau beim Bikeleasing sparen kann, hängt von
vielen Faktoren ab, z.B. von der Steuerklasse, dem Wert des Fahrrades,
den Sozialabgaben oder dem Bruttogehalt.
Arbeitgeber leasen bei Leasinganbietern wie Eurorad-Leasing, Jobrad,
BusinessBike, lease a bike, KazenMaier, Dienstradleasing, bikeleasing,
mein-dienstrad ein vom Arbeitnehmer ausgesuchtes Fahrrad oder Pedelec.
Der Arbeitgeber überlässt das E-Bike dem
Arbeitnehmer
für dienstliche und private Zwecke. Die Leasingdauer ist auf 36 Monate
festgelegt. Die mtl. Leasingrate wird über die Lohnabrechnung abgezogen.
Du musst keinen Dauerauftrag einrichten.
Wir nehmen für uns in Anspruch, echte Profis zu sein. Wir beraten
dich gerne persönlich und individuell, nehmen uns viel Zeit. Jedes
Fahrrad oder E-Bike steht zur Probefahrt bereit. Dank der großen
Markenauswahl von Fahrrad Kraus kannst du dein passendes, individuelles
Modell finden. Unser Onlineshop www.fahrrad-kraus.de gibt einen sehr
guten Überblick über unsere Leistungsfähigkeit.
Je nach Leasing Dienstleister muss der Kaufpreis jedoch über einer bestimmten Summe liegen. Bei Jobrad sind das z.B. 749€.
Die Wahl des richtigen Rads ist von vielen, persönlichen Faktoren
abhängig. Aus unserer Erfahrung gibt dein Chef oder dein Arbeitgeber
einen Preisrahmen vor, in dessen Grenzen sich der Arbeitnehmer sein
persönliches Lieblingsmodell aussuchen kann. In manchen Fällen werden
z.B. die Teilnahme an Wettkämpfen mit dem Dienstrad ausgeschlossen. Die
kann bei einem sportlichem E-MTB der Fall sein.
Die sehr umfängliche Versicherung (Vollkasko-Schutz) ist im
Leasingvertrag enthalten. Auch Beschädigungen und Diebstahl sind dann
abgedeckt. Die Kosten eines Schadens trägt der Leasinggeber. Bei
S-Pedelecs gibt es eine Ausnahme. Bitte siehe Punkt: „S-Pedelecs
versichern“.
Die gesetzliche Dienstradregelung behandelt Fahrräder und
Pedelecs/E-Bikes gleich. Eine Ausnahme bilden jedoch S-Pedelecs, die bis
45 km/h zugelassen sind. Steuerrechtlich werden Fahrten zwischen
Wohnung und Arbeitsplatz als geldwerter Vorteil gesehen und mit 0,03
Prozent des Brutto-Listenpreises pro Entfernungskilometer auf das
Bruttogehalt aufgeschlagen.
Das S-Pedelec ist rechtlich ein Kraftfahrzeug und hier gilt eine
zwingende Versicherung über eine Haftpflichtversicherung. Diese
Versicherung muss der Nutzer abgeschlossen haben.
Du kannst dein Dienstrad über 36 Monate leasen und dich damit vertraglich binden.
Du kannst dein Wunsch-E-Bike bei uns abholen, sobald dein
Leasinggeber dir eine Übernahmebestätigung per E-Mail zugesendet hat.
Vorher erfolgte die Freigabe deines Fahrrad-Leasingvertrages durch
deinen Arbeitgeber. Wir werden parallel informiert, montieren dein
freigegebenes E-Bike, S-Pedelec oder Fahrrad und rufen dich für einen
Abholtermin an.
Du kannst das Wunschbike weiterfahren. Die Leasinggesellschaft bietet
dir kurz vor Ende der Leasingdauer das Fahrrad zum Erwerb an. Dieser
liegt aus unserer Erfahrung unter dem marktüblichen Wert. ACHTUNG: Hier
entsteht ein geldwerter Vorteil, den die Leasinggesellschaft nach § 37b
Abs.1 EstG (Pauschalversteuerung durch Dritte) übernimmt.
Die Leasinggesellschaft schließt mit dem Arbeitgeber einen Vertrag
ab. Somit ist der Eigentümer des geleasten Fahrrades oder Pedelecs der
Arbeitgeber. Deshalb obliegt es deinem
Arbeitgeber
, sich mit dir über den Verbleib des Rades zu einigen. Folgende
Möglichkeiten werden häufig genutzt. Ein anderer Kollege übernimmt das
Dienstrad, das Bike geht in den Bestand des Unternehmensfuhrparks über
oder der neue Arbeitgeber übernimmt den bestehenden Vertrag.
Festmontierte Zubehörartikel sind Teil der Anschaffungskosten und
können so mitgeleast werden. Pflicht ist es, ein hochwertiges Schloss
mit in den Kaufvertrag aufzunehmen. Es ist die vertragliche
Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Das Schloss ist immer in der
Leasingrate enthalten.
Für Pedelecs, also E-Bikes bis 25 km/h gibt es keine offizielle
Helmpflicht. Jedoch empfehlen wir dir dringend das Tragen eines Helmes,
denn die Risiken, insbesondere durch die durchschnittlich hohen
Geschwindigkeiten, sind hoch.
Für Pedelecs, also E-Bikes bis 25 km/h gibt es keine offizielle
Führerscheinpflicht und es gibt keine zusätzliche Versicherungspflicht.
Für S-Pedelecs gilt eine Ausnahme. Bitte unter Punkt: S-Pedelecs
Versicherung nachlesen.