Mehr als 10.000 zufriedene E-Bike Kunden
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Arbeitgeber-Leasing zum Angebotspreis
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Deine Vorteile beim E-Bike Leasing

Vorteile für Arbeitnehmer


Steuervorteil

Deine Leasingrate fürs Fahrrad wird vor Steuern und Sozialabgaben direkt vom Bruttolohn abgezogen, was dein zu versteuerndes Einkommen mindert und dir Steuervorteile beschert. So zahlst du netto weniger, was das Leasing oft günstiger als einen Direktkauf macht.

Versicherung

Unabhängig davon, ob es sich um einen Unfall oder Diebstahl handelt, ist in der Regel eine Vollkaskoversicherung zusammen mit einer Mobilitätsgarantie im Angebot enthalten.

Leasingfähiges Zubehör

Fest installiertes Zubehör zählt zu den Anschaffungskosten und kann daher bei den meisten Leasingpartnern mitgeleast werden. Es ist verpflichtend, ein hochwertiges Schloss von mindestens 49 € in den Leasingvertrag einzuschließen, da dies eine notwendige Bedingung für den Versicherungsschutz darstellt.

Dein Arbeitgeber bietet noch kein Jobrad Leasing an?


Kein Problem! Schreib uns (info@fahrrad-kraus.de) und wir kümmern uns darum.

Wir nehmen gerne Kontakt zu deinem Arbeitgeber auf und stellen ihm die zahlreichen Vorteile eines solchen Programms vor.

Überzeuge deinen Betrieb von den positiven Aspekten der betrieblichen Fahrradförderung – für eine gesündere, nachhaltigere und mobilere Zukunft am Arbeitsplatz!

Leasing - Fakten


Bis zu 40% Einsparung gegenüber Barkauf

Mtl. Leasingraten durch Gehaltsumwandlung

Private Nutzung ist uneingeschränkt

Günstiger Kauf nach Ende der Laufzeit oder ein neues E-Bike


So funktioniert Fahrrad-Leasing bei Fahrrad Kraus

1. Bestellung

Finde das perfekte E-Bike für dich! Alle Online-Preise sind auch Leasingpreise! Packe es in den Warenkorb und gehe „Jetzt sicher zur Kasse“. Wähle als Zahlungsart „Arbeitgeber Leasing“ und trage dann deinen Leasingpartner ein.

2. Angebot erstellen

Nach Bestelleingang kontaktieren wir dich und erstellen bei deinem Leasingunternehmen ein Angebot.

3. Freigabecode

Du bestätigst das Angebot, dein Arbeitgeber gibt es digital frei und deine Leasinggesellschaft prüft alles. Nun bekommst du binnen einigen Tagen ein Freigabecode/Bestätigung von der Leasinggesellschaft.

6. Abholung oder Lieferung

Mit dem Freigabecode kannst du entweder ein Termin zur Abholung vereinbaren oder dein E-Bike wird per Spedition geliefert. Bei Lieferung bestätigst du uns den Erhalt der Ware per Mail und wir aktivieren den Leasingvertrag. Du bist von nun an versichert und kannst sicher losradeln.

Hast du noch Fragen?

Jetzt Rückruf vereinbaren!

Falls du bei der Auswahl deines E-Bikes noch unentschlossen bist, bieten wir dir gerne eine Beratung per Telefon an. Alternativ kannst du uns auch persönlich in unserem Geschäft in Grevenbroich besuchen.


Finde jetzt dein Traum E-Bike!

Alle E-Bikes, E-Lastenräder, Kompakt E-Bikes oder E-MTB Fahrräder sind sofort lieferbar und leasingfähig. Jetzt entdecken!


Niklas Möhlmeyer

Mitinhaber von Fahrrad Kraus


Unsere Partner für Arbeitgeber Leasing:

Ist dein Leasingpartner nicht bei uns aufgezählt? Kein Problem, schreib uns unter info@fahrrad-kraus.de. Wir nehmen mit deinem Leasingpartner Kontakt auf und erstellen zeitnah ein Angebot.

E-Bike Leasing FAQ

Wir beantworten alle deine Fragen zum Leasing.

Dienstrad-Leasing beschreibt eine vertraglich festgelegte und zeitlich begrenzte Nutzung eines Fahrrades, E-Bike, Pedelecs und S-Pedelecs. Für die Nutzung ist ein monatliches Entgelt (deine Leasingrate) fällig. Die monatliche Dienstrad-Leasingrate wird im Rahmen einer Gehaltsumwandlung mit dem Gehalt entrichtet.

Gehaltsumwandlung ist eine genauer eine Entgeltumwandlung. Hierbei erklärt sich der Mitarbeiter bereit, eine bestimmte Summe des geregelten Gehalts als Sachbezug (z. B. Dienstrad) über einen genauen Zeitraum (z. B. Leasingdauer) zu erhalten. Kann ein Arbeitnehmer auch mehrere Fahrräder / E-Bikes leasen? Ein Arbeitnehmer kann mehrere Fahrräder / E-Bikes leasen, wenn der Arbeitgeber dies zulässt. Der Arbeitgeber teilt es dem Leasing-Unternehmen mit und ihr Vertrag wir für 2 oder mehrere E-Bikes oder Fahrräder freigeschaltet.

Du kannst zusätzlich zu deinem Dienstfahrzeug ein Dienstfahrrad oder Dienst-Pedelec leasen.

Dies wird im Überlassungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgehalten.  Es ist zu beachten, dass der Arbeitnehmer für etwaige durch Dritte verursachte Schäden haftet.

Kurz formuliert kannst du nach §8 Absatz 2 Satz 8 EstG das Fahrrad, E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec in vollem Umfang privat nutzen.

Die 30 Cent/ Kilometer dürfen in der Steuererklärung weiterhin geltend gemacht werden. Auch hier unterstützt dich der Gesetzgeber, so dass du mit einem Leasingrad fahren können.

Unternehmen erreichen einen direkten Kostenvorteil. Durch die Reduzierung der Sozialabgaben entsteht über 3 Jahre Leasing-Laufzeit eine Ersparnis von oftmals 500 Euro je Angestellten oder Arbeiter. Dieser Vorteil wird erwirtschaftet, ohne großen Verwaltungsaufwand.

Das liegt am sogenannten Dienstwagenprivileg für Pedelecs und Fahrräder ab dem Jahr 2012. Diese Möglichkeit wurde 2019 für Fahrräder sowie für E-Bikes deutlich aufgewertet und nochmals zum 1. Januar 2020 verbessert. Aktuell bedeutet es für den Arbeitnehmer, dass der geldwerte Vorteil mit 0,25% des Brutto-Listenpreises versteuert werden muss. Wie viel ein Mitarbeiter genau beim Bikeleasing sparen kann, hängt von vielen Faktoren ab, z.B. von der Steuerklasse, dem Wert des Fahrrades, den Sozialabgaben oder dem Bruttogehalt.

Arbeitgeber leasen bei Leasinganbietern wie Eurorad-Leasing, Jobrad, BusinessBike, lease a bike, KazenMaier, Dienstradleasing, bikeleasing, mein-dienstrad ein vom Arbeitnehmer ausgesuchtes Fahrrad oder Pedelec. Der Arbeitgeber überlässt das E-Bike dem Arbeitnehmer für dienstliche und private Zwecke. Die Leasingdauer ist auf 36 Monate festgelegt. Die mtl. Leasingrate wird über die Lohnabrechnung abgezogen. Du musst keinen Dauerauftrag einrichten.

Wir nehmen für uns in Anspruch, echte Profis zu sein. Wir beraten dich gerne persönlich und individuell, nehmen uns viel Zeit. Jedes Fahrrad oder E-Bike steht zur Probefahrt bereit. Dank der großen Markenauswahl von Fahrrad Kraus kannst du dein passendes, individuelles Modell finden. Unser Onlineshop www.fahrrad-kraus.de gibt einen sehr guten Überblick über unsere Leistungsfähigkeit.

Je nach Leasing Dienstleister muss der Kaufpreis jedoch über einer bestimmten Summe liegen. Bei Jobrad sind das z.B. 749€.

Die Wahl des richtigen Rads ist von vielen, persönlichen Faktoren abhängig. Aus unserer Erfahrung gibt dein Chef oder dein Arbeitgeber einen Preisrahmen vor, in dessen Grenzen sich der Arbeitnehmer sein persönliches Lieblingsmodell aussuchen kann. In manchen Fällen werden z.B. die Teilnahme an Wettkämpfen mit dem Dienstrad ausgeschlossen. Die kann bei einem sportlichem E-MTB der Fall sein.

Die sehr umfängliche Versicherung (Vollkasko-Schutz) ist im Leasingvertrag enthalten. Auch Beschädigungen und Diebstahl sind dann abgedeckt. Die Kosten eines Schadens trägt der Leasinggeber. Bei S-Pedelecs gibt es eine Ausnahme. Bitte siehe Punkt: „S-Pedelecs versichern“.

Die gesetzliche Dienstradregelung behandelt Fahrräder und Pedelecs/E-Bikes gleich. Eine Ausnahme bilden jedoch S-Pedelecs, die bis 45 km/h zugelassen sind. Steuerrechtlich werden Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz als geldwerter Vorteil gesehen und mit 0,03 Prozent des Brutto-Listenpreises pro Entfernungskilometer auf das Bruttogehalt aufgeschlagen.

Das S-Pedelec ist rechtlich ein Kraftfahrzeug und hier gilt eine zwingende Versicherung über eine Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung muss der Nutzer abgeschlossen haben.

Du kannst dein Dienstrad über 36 Monate leasen und dich damit vertraglich binden.

Du kannst dein Wunsch-E-Bike bei uns abholen, sobald dein Leasinggeber dir eine Übernahmebestätigung per E-Mail zugesendet hat. Vorher erfolgte die Freigabe deines Fahrrad-Leasingvertrages durch deinen Arbeitgeber. Wir werden parallel informiert, montieren dein freigegebenes E-Bike, S-Pedelec oder Fahrrad und rufen dich für einen Abholtermin an.

Du kannst das Wunschbike weiterfahren. Die Leasinggesellschaft bietet dir kurz vor Ende der Leasingdauer das Fahrrad zum Erwerb an. Dieser liegt aus unserer Erfahrung unter dem marktüblichen Wert. ACHTUNG: Hier entsteht ein geldwerter Vorteil, den die Leasinggesellschaft nach § 37b Abs.1 EstG (Pauschalversteuerung durch Dritte) übernimmt.

Die Leasinggesellschaft schließt mit dem Arbeitgeber einen Vertrag ab. Somit ist der Eigentümer des geleasten Fahrrades oder Pedelecs der Arbeitgeber. Deshalb obliegt es deinem Arbeitgeber , sich mit dir über den Verbleib des Rades zu einigen. Folgende Möglichkeiten werden häufig genutzt. Ein anderer Kollege übernimmt das Dienstrad, das Bike geht in den Bestand des Unternehmensfuhrparks über oder der neue Arbeitgeber übernimmt den bestehenden Vertrag.

Festmontierte Zubehörartikel sind Teil der Anschaffungskosten und können so mitgeleast werden. Pflicht ist es, ein hochwertiges Schloss mit in den Kaufvertrag aufzunehmen. Es ist die vertragliche Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Das Schloss ist immer in der Leasingrate enthalten.

Für Pedelecs, also E-Bikes bis 25 km/h gibt es keine offizielle Helmpflicht. Jedoch empfehlen wir dir dringend das Tragen eines Helmes, denn die Risiken, insbesondere durch die durchschnittlich hohen Geschwindigkeiten, sind hoch.

Für Pedelecs, also E-Bikes bis 25 km/h gibt es keine offizielle Führerscheinpflicht und es gibt keine zusätzliche Versicherungspflicht. Für S-Pedelecs gilt eine Ausnahme. Bitte unter Punkt: S-Pedelecs Versicherung nachlesen.