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Fahrrad-Leasing für Unternehmen:


Steigert die Mitarbeiterzufriedenheit & Gesundheit mit Leichtigkeit


E-Bike-Leasing Vorteile für Arbeitgeber

Vorteile für Arbeitgeber


Finanzielle Vorteile

Durch Gehaltsumwandlung, bei der ein Teil des Gehalts für die Leasingrate verwendet wird, verringert sich das steuerpflichtige Einkommen des Arbeitnehmers. Dies führt zu niedrigeren Sozialabgaben sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Unternehmen sollten zusätzlich Kosten wie Versicherung und Wartung übernehmen, um das Leasingangebot für Fahrräder attraktiver zu gestalten und wirtschaftlich zu profitieren.

Imageplus für Arbeitgeber

Mach dein Mitarbeiterangebot attraktiver, ohne extra Kosten. Biete deinem Team mit dem JobRad mehr Bewegung und Gesundheit – ganz einfach über einen kostenlosen Rahmenvertrag. Profitiere dann gleich doppelt: Deine Mitarbeiter sind motivierter und du stärkst das Image deines Unternehmens als moderner Arbeitgeber.

Gesundheit

Gib deinem betrieblichen Gesundheitsmanagement einen Schub – Mitarbeiter, die häufig mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, fehlen statistisch gesehen durchschnittlich zwei Tage pro Jahr weniger. Sie sind nachweislich leistungsfähiger und gesünder.

TIPP: Leasing als Gehaltsplus

Wenn du als Arbeitgeber einen Teil der Leasingrate übernimmst oder sogar die gesamte Rate zahlst,
kannst du die anfallenden Kosten als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen.

Optimiert den Parkraum

Schaffe mehr Platz! E-Bikes benötigen weniger Platz als Autos, was zu einer Entlastung der oft begrenzten Parkplatzsituation beitragen und die Kosten für Parkraum verringern kann.

Reduziere den CO2-Fußabdruck

E-Bikes bieten eine umweltfreundliche Alternative zu Autos für den Weg zur Arbeit und können helfen, die betrieblichen CO2-Emissionen zu verringern.

Schnelle Abwicklung

Mit geringem Einsatz zur großen Wirkung: Das Arbeitgeber-Leasing lässt sich rasch und mühelos implementieren – und der Rahmenvertrag kostet dich nichts. Profitiere von motivierten, zufriedenen Mitarbeitern und stärke dein Image als erstklassiger Arbeitgeber!

Wie wird das Fahrrad-Leasing im Unternehmen eingeführt?

1. Unverbindlich informieren

Als unabhängige Experten verstehen wir die Vielfalt und Komplexität des Leasingmarktes. Gemeinsam finden wir den idealen Leasingpartner, der exakt zu deinen Anforderungen passt.

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2. Rahmenleasingvertrag

Als Arbeitgeber definierst du mit dem Rahmenleasingvertrag, den du mit der Leasinggesellschaft vereinbarst, alle wichtigen Konditionen. Dazu zählen beispielsweise die Anzahl der Fahrräder, die jeder Mitarbeiter leasen darf, das Budget pro Fahrrad und ob du als Arbeitgeber einen Beitrag zur Leasingrate oder zur Versicherung leistest.

3. Mitarbeiter

Deine Mitarbeiter registrieren sich auf dem ausgewählten Leasingportal und wählen bei uns ihr Wunsch-E-Bike aus. Wir hinterlegen dann in der Plattform der Leasingfirma ein Angebot. Dieses muss anschließend von dir, deinem Mitarbeiter und der Leasinggesellschaft bestätigt werden. Sobald die Freigabe erteilt ist, bekommt der Mitarbeiter innerhalb 1-3 Tagen den Freigabecode und kann dann sein E-Bike abholen und direkt nutzen.

Finde den idealen Leasingpartner für dein Unternehmen

Als Arbeitgeber stehst du vor der Entscheidung, den passenden Leasingpartner für dein Unternehmen auszuwählen.
Hierbei solltest du verschiedene Aspekte gründlich prüfen:

1. Einführung des Leasings:

Wie umfangreich gestaltet sich die Integration des Leasingangebots in deinem Unternehmen?
2. Administrative Abwicklung:
Wie aufwändig ist das Management der Leasingverträge?
3. Freigaben der Leasinganträge:
Wie schnell werden die Leasinganträge deiner Mitarbeiter bearbeitet und genehmigt?
4. Handhabung von Ratenzahlungen:
Wie geht der Leasingpartner mit den Zahlungen um, wenn ein Mitarbeiter längere Zeit ausfällt, sei es durch Elternzeit, Krankheit oder auch eine Kündigung?
5. After-Sale Service:
Wie kundenorientiert und effizient ist der Service nach Vertragsabschluss, insbesondere bei der Abwicklung von Werkstattleistungen?

All diese Fragen sind entscheidend für eine erfolgreiche und reibungslose Partnerschaft.
Du brauchst eine klare Orientierung bei der Wahl der richtigen Leasinggesellschaft?
Wir bieten dir die Antworten und unterstützen dich als neutraler Berater, um die ideale Wahl für dein Unternehmen zu treffen.

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Wir sind dein Partner für erstklassiges Leasing


  • Wir haben uns im Laufe der Zeit mit allen führenden Leasinganbietern zusammengeschlossen und genießen einen Status als empfohlener Premiumhändler.
  • Fahrrad Kraus nimmt dir als unabhängiger Berater die Suche nach der idealen Leasinggesellschaft ab und findet das perfekte Angebot für dein Unternehmen.
  • Arbeitgeber und Leasingpartner vertrauen auf unsere immense Auswahl an Zweirädern und E-Bikes aller namhaften Marken und Preisklassen, um sowohl das Budget des Unternehmens als auch die Vorstellungen der Mitarbeitenden zu erfüllen. Die ganzjährige Verfügbarkeit unserer Produkte sichert ein kontinuierliches Leasingerlebnis.
  • Dein Unternehmen erhält mit Fahrrad Kraus einen kompletten Leasing-Partner, bei dem deine Mitarbeiter nicht nur hochwertige Fahrräder beziehen, sondern auch von unserem Service-Center profitieren können. Unsere Werkstatt steht für jährliche Inspektionen sowie alle Arten von Reparaturen zur Verfügung – ein Rundumservice, der keine Wünsche offen lässt.


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Niklas Möhlmeyer

Mitinhaber von Fahrrad Kraus


Entdecke unser vielfältiges Angebot an E-Bikes!

Alle E-Bikes, E-Lastenräder, Kompakt E-Bikes oder E-MTB Fahrräder sind sofort lieferbar und leasingfähig.

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Unsere Leasingpartner:

E-Bike Leasing FAQ

Wir beantworten alle deine Fragen zum Leasing.

Dienstrad-Leasing beschreibt eine vertraglich festgelegte und zeitlich begrenzte Nutzung eines Fahrrades, E-Bike, Pedelecs und S-Pedelecs. Für die Nutzung ist ein monatliches Entgelt (deine Leasingrate) fällig. Die monatliche Dienstrad-Leasingrate wird im Rahmen einer Gehaltsumwandlung mit dem Gehalt entrichtet.

Gehaltsumwandlung ist eine genauer eine Entgeltumwandlung. Hierbei erklärt sich der Mitarbeiter bereit, eine bestimmte Summe des geregelten Gehalts als Sachbezug (z. B. Dienstrad) über einen genauen Zeitraum (z. B. Leasingdauer) zu erhalten. Kann ein Arbeitnehmer auch mehrere Fahrräder / E-Bikes leasen? Ein Arbeitnehmer kann mehrere Fahrräder / E-Bikes leasen, wenn der Arbeitgeber dies zulässt. Der Arbeitgeber teilt es dem Leasing-Unternehmen mit und ihr Vertrag wir für 2 oder mehrere E-Bikes oder Fahrräder freigeschaltet.

Du kannst zusätzlich zu deinem Dienstfahrzeug ein Dienstfahrrad oder Dienst-Pedelec leasen.

Dies wird im Überlassungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgehalten.  Es ist zu beachten, dass der Arbeitnehmer für etwaige durch Dritte verursachte Schäden haftet.

Kurz formuliert kannst du nach §8 Absatz 2 Satz 8 EstG das Fahrrad, E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec in vollem Umfang privat nutzen.

Die 30 Cent/ Kilometer dürfen in der Steuererklärung weiterhin geltend gemacht werden. Auch hier unterstützt dich der Gesetzgeber, so dass du mit einem Leasingrad fahren können.

Unternehmen erreichen einen direkten Kostenvorteil. Durch die Reduzierung der Sozialabgaben entsteht über 3 Jahre Leasing-Laufzeit eine Ersparnis von oftmals 500 Euro je Angestellten oder Arbeiter. Dieser Vorteil wird erwirtschaftet, ohne großen Verwaltungsaufwand.

Das liegt am sogenannten Dienstwagenprivileg für Pedelecs und Fahrräder ab dem Jahr 2012. Diese Möglichkeit wurde 2019 für Fahrräder sowie für E-Bikes deutlich aufgewertet und nochmals zum 1. Januar 2020 verbessert. Aktuell bedeutet es für den Arbeitnehmer, dass der geldwerte Vorteil mit 0,25% des Brutto-Listenpreises versteuert werden muss. Wie viel ein Mitarbeiter genau beim Bikeleasing sparen kann, hängt von vielen Faktoren ab, z.B. von der Steuerklasse, dem Wert des Fahrrades, den Sozialabgaben oder dem Bruttogehalt.

Arbeitgeber leasen bei Leasinganbietern wie Eurorad-Leasing, Jobrad, BusinessBike, lease a bike, KazenMaier, Dienstradleasing, bikeleasing, mein-dienstrad ein vom Arbeitnehmer ausgesuchtes Fahrrad oder Pedelec. Der Arbeitgeber überlässt das E-Bike dem Arbeitnehmer für dienstliche und private Zwecke. Die Leasingdauer ist auf 36 Monate festgelegt. Die mtl. Leasingrate wird über die Lohnabrechnung abgezogen. Du musst keinen Dauerauftrag einrichten.

Wir nehmen für uns in Anspruch, echte Profis zu sein. Wir beraten dich gerne persönlich und individuell, nehmen uns viel Zeit. Jedes Fahrrad oder E-Bike steht zur Probefahrt bereit. Dank der großen Markenauswahl von Fahrrad Kraus kannst du dein passendes, individuelles Modell finden. Unser Onlineshop www.fahrrad-kraus.de gibt einen sehr guten Überblick über unsere Leistungsfähigkeit.

Je nach Leasing Dienstleister muss der Kaufpreis jedoch über einer bestimmten Summe liegen. Bei Jobrad sind das z.B. 749€.

Die Wahl des richtigen Rads ist von vielen, persönlichen Faktoren abhängig. Aus unserer Erfahrung gibt dein Chef oder dein Arbeitgeber einen Preisrahmen vor, in dessen Grenzen sich der Arbeitnehmer sein persönliches Lieblingsmodell aussuchen kann. In manchen Fällen werden z.B. die Teilnahme an Wettkämpfen mit dem Dienstrad ausgeschlossen. Die kann bei einem sportlichem E-MTB der Fall sein.

Die sehr umfängliche Versicherung (Vollkasko-Schutz) ist im Leasingvertrag enthalten. Auch Beschädigungen und Diebstahl sind dann abgedeckt. Die Kosten eines Schadens trägt der Leasinggeber. Bei S-Pedelecs gibt es eine Ausnahme. Bitte siehe Punkt: „S-Pedelecs versichern“.

Die gesetzliche Dienstradregelung behandelt Fahrräder und Pedelecs/E-Bikes gleich. Eine Ausnahme bilden jedoch S-Pedelecs, die bis 45 km/h zugelassen sind. Steuerrechtlich werden Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz als geldwerter Vorteil gesehen und mit 0,03 Prozent des Brutto-Listenpreises pro Entfernungskilometer auf das Bruttogehalt aufgeschlagen.

Das S-Pedelec ist rechtlich ein Kraftfahrzeug und hier gilt eine zwingende Versicherung über eine Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung muss der Nutzer abgeschlossen haben.

Du kannst dein Dienstrad über 36 Monate leasen und dich damit vertraglich binden.

Du kannst dein Wunsch-E-Bike bei uns abholen, sobald dein Leasinggeber dir eine Übernahmebestätigung per E-Mail zugesendet hat. Vorher erfolgte die Freigabe deines Fahrrad-Leasingvertrages durch deinen Arbeitgeber. Wir werden parallel informiert, montieren dein freigegebenes E-Bike, S-Pedelec oder Fahrrad und rufen dich für einen Abholtermin an.

Du kannst das Wunschbike weiterfahren. Die Leasinggesellschaft bietet dir kurz vor Ende der Leasingdauer das Fahrrad zum Erwerb an. Dieser liegt aus unserer Erfahrung unter dem marktüblichen Wert. ACHTUNG: Hier entsteht ein geldwerter Vorteil, den die Leasinggesellschaft nach § 37b Abs.1 EstG (Pauschalversteuerung durch Dritte) übernimmt.

Die Leasinggesellschaft schließt mit dem Arbeitgeber einen Vertrag ab. Somit ist der Eigentümer des geleasten Fahrrades oder Pedelecs der Arbeitgeber. Deshalb obliegt es deinem Arbeitgeber , sich mit dir über den Verbleib des Rades zu einigen. Folgende Möglichkeiten werden häufig genutzt. Ein anderer Kollege übernimmt das Dienstrad, das Bike geht in den Bestand des Unternehmensfuhrparks über oder der neue Arbeitgeber übernimmt den bestehenden Vertrag.

Festmontierte Zubehörartikel sind Teil der Anschaffungskosten und können so mitgeleast werden. Pflicht ist es, ein hochwertiges Schloss mit in den Kaufvertrag aufzunehmen. Es ist die vertragliche Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Das Schloss ist immer in der Leasingrate enthalten.

Für Pedelecs, also E-Bikes bis 25 km/h gibt es keine offizielle Helmpflicht. Jedoch empfehlen wir dir dringend das Tragen eines Helmes, denn die Risiken, insbesondere durch die durchschnittlich hohen Geschwindigkeiten, sind hoch.

Für Pedelecs, also E-Bikes bis 25 km/h gibt es keine offizielle Führerscheinpflicht und es gibt keine zusätzliche Versicherungspflicht. Für S-Pedelecs gilt eine Ausnahme. Bitte unter Punkt: S-Pedelecs Versicherung nachlesen.